Seit dem 12.11.2021 gilt die von der Region Hannover erlassene 2G-Regel für unseren Vereinssport.
Auszug aus der Allgemeinverfügung: 2G-Regel in "Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden."
(16.11.2021)
(10.09.2021)
(04.06.2021)
(06.09.2020)
(06.09.2020)
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